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Gut zu wissen

Wichtige Fakten rund um den Brandschutz

Ob Neubau oder Sanierung – wer sicher bauen will, kommt am Thema Brandschutz nicht vorbei. Hier erfahren Sie, wann ein Brandschutzkonzept nötig ist, welche Nachweise erforderlich sind und was Sie in Bayern dabei beachten müssen.

Ihre Orientierung im Brandschutz

Alles, was Sie über Brandschutz­konzepte, Nachweise und gesetzliche Vorgaben wissen sollten

Damit Sie wissen, wann ein Brandschutz­­konzept erforderlich ist, haben wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen zusammen­gestellt.

Worum geht es?

Brandschutz­konzept · Brandschutz­plan · Brandschutz­nachweis (AbP, DIN, ETA, ETB, Zustimmung im Einzelfall)

Die Begriffe Brandschutz­nachweis, Brandschutz­­konzept und Brandschutz­plan werden häufig synonym verwendet, beschreiben jedoch unterschiedliche Schritte im Bauprozess, die genehmigt oder nachgewiesen werden müssen.

  • Das Brandschutz­­konzept ist die ganzheitliche Strategie für den Brandschutz eines Gebäudes.
  • Der Brandschutz­­nachweis bzw. die Überein­stimmungs­­erklärung belegt alle Details der notwendigen Brandschutz­­maßnahmen – entweder als Plan oder in schriftlicher Form.
  • Der Brandschutz­­plan ist ein schematischer Grundriss, der z. B. Fluchtwege, Feuer­löscher, Brandschutz­­türen, Brandwände oder Feuerwehr­­zufahrten zeigt.

 

Rechtliche Grundlage in Bayern

Das Brandschutzkonzept ist eine objektbezogene Bauvorlage, mit der nachgewiesen wird, dass alle baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind. In Bayern ist der notwendige Inhalt in § 11 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) festgelegt. Laut § 3 BauVorlV muss ein Brandschutzkonzept immer dann vorgelegt werden, wenn die Maßnahme bauaufsichtlich geprüft wird. Die allgemeine Pflicht zur Erstellung ergibt sich aus Art. 62 (1) der Bayerischen Bauordnung (BayBO):

„Ein Brandschutz­nachweis ist für alle Bauvorhaben erforderlich, es sei denn, das Vorhaben ist entsprechend Art. 57 BayBO verfahrensfrei!“

Wenn ein Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, muss also grundsätzlich ein Nachweis für den Brandschutz erbracht werden.

Zusätzliche Fach­begriffe kurz erklärt

Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten nach Prüfverfahren.

Technische Normen, die bestimmte Anforderungen und Standards festlegen.

Europäischer Verwendbarkeits­­nachweis für Bauprodukte ohne harmonisierte Norm.

Technische Regelwerke oder Richtlinien für besondere Bauteile.

Individuelle Genehmigung durch die Bauaufsichts­behörde, wenn es keine allgemeine bauauf­sichtliche Zulassung gibt.